Das deutsche Klimaziel bis 2030 wird von 55% Reduktion im Vergleich zu 1990 auf 65% erhöht. Seit 1990 sind im energienahen Bereich 40% Reduktion von etwa 1050 Millionen Tonnen CO2 auf 630 Millionen Tonnen CO2 gelungen. Dies war vergleichsweise einfach im Vergleich zu dem seit Ende 2019 – in der ersten Version des Klimaschutzgesetzes – anvisierten 55% Reduktionsvolumen bis 2030. Das entspricht weiteren 160 Millionen Tonnen Reduktionsvolumen und einer Zielgröße von 470 Millionen Tonnen CO2. Die jetzt kurzfristig erfolgte Verschärfung auf ein 65%-Ziel bis 2030 erhöht das erforderliche Reduktionsvolumen um etwa weitere 100 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr auf die Zielgröße von nur noch etwa 370 Millionen Tonnen CO2-Emissionen in 2030. Mit den bisherigen Strategien ist das ohne einen massiven Rückbau der deutschen Wirtschaft und die massive Einschränkung von Freiheitsrechten der Menschen nicht erreichbar. Der nachfolgende Text gibt Hinweise, wie die zusätzlichen 100 Millionen Tonnen CO2 (dargestellt werden sogar 140 Millionen Tonnen CO2) entlang neuer Lösungswege zu vertretbaren Kosten eingespart werden können. Zentrales Element des Vorschlags ist eine Beimischungsquote für synthetische Energieträger / Kraftstoffe von 15 % bis 2030. Dieser Anteil von z. B. Methanolbenzin zu herkömmlichem Benzin ist klimaneutral. Chemisch sind beide Substanzen im Wesentlichen identisch, so wie es auch keinen Unterschied zwischen Strom auf Basis fossiler Energieträger und grünem Strom gibt. Die Kostenunterschiede zu heute sind sehr gering. Die auf diese Weise einsparbare CO2-Emissionsmenge ab 2030 beträgt ca. 60 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr im energienahen Bereich. Bis 2040 kann durch stetige Erhöhung der Beimischungsquote auf diesem Weg mit 400 Mio. Tonnen CO2-Einsparungen pro Jahr der Großteil der für „Klimaneutralität 2040“ erforderlichen Reduktionen an CO2-Emissionen in Deutschland erreicht werden. Diese Punkte müssten im Wahlkampf offensiv vertreten und in ein zukünftiges Regierungsprogramm eingebracht werden. Die Zeit dafür ist knapp.