Hintergrund
Die Energiewende ist ein äußerst komplexer Transformationsprozess mit tiefgreifenden Auswirkungen auf Wirtschaft und Wohlstand, Versorgungssicherheit mit Energie sowie Klimaschutz.
Die DIHK‑Hauptstudie „Neue Wege für die Energiewende (Plan B)“ hat gezeigt, dass der bisherige Kurs unnötig hohe und volkswirtschaftlich nicht tragbare Kosten verursacht. Die Ergänzungsstudie II baut darauf auf und empfiehlt institutionelle Verbesserungen für die Arbeit der Institutionen auf Bundesebene, um das „Wie“ der Umsetzung zu optimieren.
Ausgangslage und Grundsätze
Die deutsche Energiewende ist in den Rahmen der europäischen Klimagesetzgebung eingebettet, wobei Deutschland sowohl prägender Akteur als auch Umsetzer ist. Bei der nationalen Umsetzung bestehen erhebliche Probleme durch Zusatz- und Mehrfachregulierung, durch die föderale Struktur, durch die Ressortlogik der Bundesregierung, bei Genehmigungsprozessen und fragmentierter Förderlandschaft. Dies führt zu unnötigen Kosten für Unternehmen in der ohnehin schwierigen Wettbewerbssituation Deutschlands.
Die Ergänzungsstudie II nutzt die Grundsätze Marktvorrang, Technologieneutralität und „keep it simple“, ergänzt um vertikale Kohärenz, Digitalisierung, Transparenz und Rechenschaftspflicht, um das Zielbild für den Staat passend zu Plan B zu zeichnen. Entsprechend verändert sich die Rolle des Staats vom „Mikro‑Steuerer“ zum technologie‑neutralen Rahmengeber.
Deutschland im Vergleich
Vergleiche mit Ländern wie Dänemark, Niederlande, Schweden, Schweiz und Kanada zeigen, dass klare Zuständigkeiten, gebündelte Umsetzungsaufgaben auf nationaler Ebene und digitale Verfahren Effizienz und Akzeptanz steigern. Auf dieser Basis werden acht konkrete Empfehlungen für eine verbesserte Steuerung und Umsetzung der Energiewende abgeleitet.
Was zu tun ist – Acht Empfehlungen
1. Vorgaben „1:1“ umsetzen – Verzicht auf Gold‑Plating
Europäische Klima‑ und Energievorgaben künftig ohne nationale Verschärfungen umsetzen, bestehende nationale Übererfüllungen auf EU‑Niveau zurückführen, um Bürokratie, Komplexität und Standortnachteile zu reduzieren.
2. Zieljahre für Klimaneutralität EU/D/Länder/Kommunen harmonisieren
Nationales Zieljahr 2045 auf EU‑Ziel 2050 angleichen, um hunderte Milliarden Euro nationale Zusatzkosten zu sparen und De‑Industrialisierungsrisiken zu mindern. Weitergehende regionale Ambitionen fokussieren auf Wärmeplanung, Gebäudesanierung und ÖPNV.
3. Ein „Energie‑ und Klimakabinett“ als zentrale Koordinationsinstanz nutzen
Das bestehende „Klimakabinett“ reaktivieren und als „Energie‑ und Klimakabinett“ nutzen für frühzeitige ressortübergreifende Positionierung zu neuer EU‑Regulierung, um unkoordinierte Vorstöße einzelner Ressorts und „German Vote“-Situationen zu verhindern.
4. Unabhängigkeit des Monitorings der Energiewende stärken
Energiewende‑Monitoring stärken und institutionell unabhängiger aufhängen, mit Bewertung von Versorgungssicherheit, Preisen, Klimawirkung und Gesamtkosten.
5. Operative Aufgaben in einer „Energiewende‑Agentur“ zusammenführen
Bestehende nationale Beratungs‑ und Umsetzungsorganisationen (z. B. DENA, NOW, KfW, BAFA, PtJ) in einer „Nationalen Energiewende‑Agentur (EWA)“ bündeln zur Vermeidung von Doppelungen, mit „best practice“ Monitoring für effiziente Fördermaßnahmen.
6. Arbeitsweise in Behörden modernisieren – digital, projektorientiert, agil
KI‑Einsatz, interdisziplinäre Projektgruppen, temporäres Training in der Privatwirtschaft zum Erfahrungsaustausch und neue Kompetenzprofile etablieren, um Verwaltungen zu lernenden Hochleistungsorganisationen mit „Ermöglichungskultur“ zu wandeln.
7. Genehmigungs‑ und Planungsverfahren beschleunigen und digitalisieren
Eine nationale digitale Genehmigungsplattform für Infrastrukturvorhaben der Energiewende schaffen; Maximalfristen für Genehmigungen, Eskalationsmechanismen und standardisierte Verfahren einführen, um Bearbeitungsdauern zu senken und Akzeptanz zu steigern.
8. Effizienz und Effektivität öffentlicher Förderprogramme steigern
Ein zentrales digitales Förderportal mit „One‑Stop‑Shopping“-Zugang einrichten; Programme zeitlich befristen mit Evaluation und Stoppmechanismen; Priorisierung nach CO₂‑Vermeidungskosten sowie Ausbau der Einbindung privaten Kapitals.
Fazit
Die acht Empfehlungen entfalten erhebliches Verbesserungspotenzial für die Energiewende, indem sie durch EU‑Harmonisierung, frühzeitigere Koordination und umfassende Digitalisierung unnötige Kosten und Verzögerungen minimieren. Damit können deutliche Effizienzgewinne erzielt und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Bei konsequentem Umsetzen dieser Empfehlungen verbessern sich die Voraussetzungen für die angestrebte Transformation signifikant.

