Impulspapier

Weniger Verbrauch heißt nicht mehr Effizienz

Global Energy Solutions e.V.

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Inhaltsangabe

ANLASS

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen. Er setzt offene EU-Vorgaben um und streicht deutsche Zusatzregeln. Das ist richtig, weil das EnEfG von 2023 zu viele Einzelheiten vorschrieb. Kosten, Versor-gungssicherheit und Wettbewerb spielten eine zu geringe Rolle. GES setzt sich für klare Ziele statt technischer Detailvorgaben ein. Wettbewerb soll zeigen, welche Lösungen im Gesamtsystem am besten wirken. 

EINORDNUNG

Die bisherige Effizienzpolitik setzt weniger Verbrauch zu oft mit mehr Effizienz gleich. Eine sparsamere Maschine ist ein Fortschritt. Eine stillgelegte Fabrik verbraucht ebenfalls weniger Energie. Effizienter ist sie deshalb nicht. Wenn neue Technik, bessere Prozesse und sanierte Gebäude Energie sparen – dann ist das effizient. Produktionsrückgang, Investitionsstau und Standortverlagerungen senken den Verbrauch ebenfalls – das sind jedoch keine Effizienzgewinne, sondern wirtschaftliche Verluste.

Die Effizienzdebatte schaut zudem oft nur auf den Verbrauch am Einsatzort. Das kann Stromanwendungen günstiger erscheinen lassen, als sie im Gesamtsystem sind. Das System wird dadurch in Richtung „all electric“ entwickelt. Strom ist in vielen Anwendungen eine gute Lösung, aber nicht überall. Speicherfähigkeit, Transport und industrielle Prozesswärme können andere Energieträger verlangen. Dann müssen Moleküle wie Wasserstoff, synthetische Brennstoffe und nachhaltige Biomasse eingesetzt werden. Deutschland sollte die ganze Kette rechnen: Erzeugung, Transport, Speicherung und gesicherte Leistung. Energie muss in der richtigen Form, am richtigen Ort und zur richtigen Zeit bereitstehen.

SYSTEMBETRACHTUNG

Eine Maßnahme ist nur dann „sinnvoll-effizient“, wenn sie das Gesamtsystem verbessert. Sie muss Emissionen und Kosten senken, die Versorgung sichern und Wertschöpfung erhalten. Auch Netze, Speicher und flexible Verbraucher gehören in die Bilanz. Beim Strom zeigt sich die Lücke besonders deutlich. Elektromotoren und Wärmepumpen nutzen Energie am Einsatzort sehr effizient. Doch Strom muss auch dann fließen, wenn Wind und Sonne wenig liefern. Dafür braucht Deutschland Netze, Speicher, flexible Verbraucher und gesicherte Kraftwerksleistung. Auch diese Kosten gehören in die Effizienzrechnung. Die Novelle baut einige deutsche Zusatzpflichten ab. Sie hebt die Schwelle für verpflichtende Managementsysteme von 7,5 auf 23,6 Gigawattstunden an.

Auch Rechenzentren und die Nutzung von Abwärme erhalten mehr Spielraum. Die Bundesregierung erwartet dadurch und durch weitere Änderungen eine Entlastung der Wirtschaft von 760 Millionen Euro im Jahr.  Das ist richtig. Der Entwurf führt auch einen Grundsatz für das gesamte Energiesystem ein. Er nennt Gesamteffizienz, Versorgungssicherheit und Kosten. Doch er sagt nicht klar genug, wie Behörden diese Ziele messen und gegeneinander abwägen sollen. Vor allem trennt der Entwurf technischen Fortschritt noch nicht sauber vom Verbrauchsrückgang durch Produktionsverlust.

Der Emissionshandel (EU-ETS) setzt bereits einen Preis für CO2. ETS-I erfasst große Energie- und Industrieanlagen. Ab 2028 bezieht ETS-II auch Brennstoffe für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren ein. Zusätzliche Pflichten brauchen deshalb einen Beleg. Welches Marktversagen beheben sie? Wie viel CO₂ sparen sie zusätzlich? Was kosten sie? Bleiben diese Fragen offen, sollte der Staat auf die Pflicht verzichten.

Empfehlungen von GES

1. Fortschritt von Schrumpfung trennen

Deutschland soll neben dem Verbrauch auch Energieproduktivität, Emissionen und Wertschöpfung ausweisen. So wird sichtbar, ob bessere Technik Energie spart oder Produktion verschwindet.

2. Erneuerbare Energie nur marktgetrieben und systemdienlich ausbauen

Jede größere Maßnahme braucht eine Gesamtbilanz. Sie erfasst Emissionen, Netze, Speicher, Reserven, Importe und Kosten. Sie zeigt auch, wie sicher die Energie bereit-steht und wie die Maßnahme die Wertschöpfung beeinflusst.

3. Neue Pflichten begründen

Neue Effizienzpflichten sollen nur gelten, wenn sie ein klares Marktversagen beheben und zusätzlich CO2 sparen. Die Regierung muss Kosten und Nutzen offenlegen. 

4. Rechenzentren nach Standort und Nutzen bewerten

Abwärme hilft nur, wenn ein Abnehmer in der Nähe sie nutzen kann. Deshalb zählen Temperatur, Entfernung und die Nachfrage nach Wärme. Bei Rechenzentren kommen Netzanschluss, flexible Laststeuerung und ihr Nutzen für die digitale Infrastruktur hinzu.

FAZIT

Die Novelle streicht unnötige Pflichten. Das ist ein Fortschritt. Sie übersetzt den neuen Systemgrundsatz aber noch nicht in klare Maßstäbe. Energieeffizienz senkt den Aufwand. Produktionsverlust senkt nur den Verbrauch. Das Ziel lautet: weniger Emissionen, tragbare Kosten, sichere Versorgung und starke Wertschöpfung. Der Staat soll Ziele setzen, nicht Techniken vorschreiben. Unternehmen sollen die Lösung wählen, die Emissionen zuverlässig und zu den geringsten Gesamtkosten senkt.

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