Die GES-Meinung: Die Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen zu anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz vom 15. Oktober 2025 basiert auf einer überholten Vorstellung der Klimasteuerung. Eine der Grundannahmen ist das Budgetmodell, wonach Deutschland nur noch eine bestimmte Menge Treibhausgase ausstoßen darf. Dieses starre Modell ist weder praktikabel noch belastbar und zudem rechtlich fragwürdig. Hinzu kommt, dass der resultierende nationale Alleingang dem Klimaschutz nicht dient, ja sogar in vielfacher Hinsicht kontraproduktiv ist. Dazu die Einschätzung von Christof von Branconi.
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