Global Energy Solutions nimmt Stellung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Das Gericht zielt auf mangelnde Generationengerechtigkeit und fordert die Politik auf, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Erreichung des 2°C- oder besser sogar 1,5°C-Ziels führen. Zentrales Element der Argumentation ist dabei der sogenannte Budget-Ansatz. All das hält GES für wenig überzeugend, auch weil es nicht in der alleinigen Macht der deutschen Politik steht, das geforderte Ziel zu erreichen. Der Klimawandel ist ein globales Problem und lässt sich nur international lösen. Das Gericht argumentiert weiter, mangelnde nationale Anstrengungen könnten für andere Anreize sein, ebenfalls keine Ambitionen zu entwickeln. Angesichts der realen Verhältnisse ist auch dieses Argument wenig überzeugend. China beispielsweise emittiert mittlerweile mehr CO2 als alle anderen Industrieländer zusammen – und exportiert weiterhin Kohlekraftwerke. Klimaneutralität verspricht das Land bis 2060. Teure und ineffiziente Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland schwächen unsere Wettbewerbsfähigkeit und werden China sicher nicht dazu bewegen, am eigenen Vorgehen etwas zu ändern. Das deutsche Geld könnte international um ein Vielfaches wirkungsvoller eingesetzt werden. Nach aller historischer Erfahrung kommen die Lösungen für das Klimaproblem aus dem Umfeld neuer Technologien. Die entscheidende Frage ist, inwieweit wir uns weltweit finanziell engagieren und was wir zur Entwicklung und Verbreitung dieser Technologien beitragen und nicht, welche Reduktionspfade wir zu Hause einschlagen.